1. Rücksicht auf die Anderen

Jeder Pistenteilnehmer muß sich stets so verhalten, daß er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise

Jeder Pistenteilnehmer muß Geschwindigkeit und Fahrweise seinem Können und den Gelände- und Witterungsverhältnissen anpassen.

3. Wahl der Fahrspur

Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muß seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Pistenteilnehmer nicht gefährdet.

4. Überholen

Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Pistenteilnehmer für alle seine Bewegungen Raum läßt.

5. Pflichten des unteren und des querenden Pistenteilnehmers

Jeder Pistenteilnehmer, der in eine Abfahrtsstrecke einfahren oder ein Pistengelände queren (traversieren) will, muß sich zuvor nach oben und unten vergewissern, daß er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dasselbe gilt auch nach jedem Anhalten.

6. Verweilen auf der Abfahrt

Jeder Pistenteilnehmer muß es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrtsstrecke aufzuhalten. Ein gestürzter Pistenteilnehmer muß eine solche Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.

7. Aufstieg

Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen, er muß auch diesen bei schlechten Sichtverhältnissen verlassen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuß absteigt.

8. Beachten der Zeichen

Jeder Pistenteilnehmer muß die Zeichen (Markierungen und Hinweisschilder) auf den Abfahrtsstrecken beachten.

9. Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht bei Unfällen
Meldung des UnfallsJeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muß bei einem Unfall seine Personalien angeben.